Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit den Mitgliedern und Gästen des Vereins „Pfote in Hand Vlotho e.V.“, nachfolgend Verein genannt.
Mit dem Betreten des Vereinsgeländes, werden die AGBs durch den Betretenden akzeptiert.

2. Vertragsgegenstand

Der Verein bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit zur Nutzung des Trainingsplatzes unter Berücksichtigung des Belegungsplans und der Platzordnung. Der Verein behält sich vor, für vereinsinterne Zwecke den Platz zu blockieren und zu buchen.
Der Verein duldet nach Absprache Trainerstunden durch externe/freiberufliche Trainer auf dem Trainingsgelände.

3. Zahlung

Mit dem Beitritt zum Verein verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung der Mitgliedsgebühr.
Diese Gebühr ist Jährlich im März zu entrichten und wird per Lastschrift eingezogen.
Der Verein behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen das Mitglied vom Verein auszuschließen, sollten hier zusätzliche Kosten entstehen, müssen diese vom scheidenden Mitglied übernommen werden.
Forderungen, die sich bis zum Ausschluss des Mitgliedes ergeben haben, bleiben selbst über den Ausschluss hin bestehen.
Beim Eintritt im laufenden Kalenderjahr wird die Mitgliedsgebühr anteilig berechnet, diese ist sofort zu entrichten.
Grundlage zur Berechnung ist der laufende Monat.
Gäste bzw. Nichtvereinsmitglieder haben eine Platznutzungsgebühr zu entrichten.
Gebühren und Kosten sind der Gebührenordnung des Vereins zu entnehmen.

4. Kündigung

Eine Kündigung ist mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Jahresende möglich. 

5. Haftung

Die Nutzung und/oder der Besuch des Vereinsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Der Hundehalter, der Hundeführer und eventuelle Begleitpersonen haften für die von sich und/oder dem Hund verursachten Schäden in unbegrenztem Umfang.
Dies gilt auch für anderweitige Veranstaltungen des Vereins.
Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Der Verein haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Alle Begleitpersonen sind durch den Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. 

6. Pflichten der Hundehalter

Der Nachweis einer gültigen Hundehalterhaftpflichtversicherung, sowie eines dem Hundealter entsprechendem Impfausweis sind dem Vorstand von Hundehalter vor dem ersten Betreten des Trainingsgeländes vorzulegen.
Danach ist ein Jährlicher Nachweis unaufgefordert vorzulegen.
Können diese Unterlagen dem Vorstand nicht vorgelegt werden, ist die Nutzung des Vereinsgeländes untersagt.
Drüber hinaus versichert der Hundehalter, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat und frei von Floh- oder sonstigem Parasitenbefall ist.
Mit kranken Hunden ist das Betreten des Vereinsgeländes generell untersagt!
Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
Mit dem Betreten des Vereinsgeländes versichert dar Hundehalter die Ausgehängten AGB’s und die Platzordnung des Vereins gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Hundehalter ist der Nehmer der Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Der Hundehalter darf Hundeführer beauftragen, die mit seinem/ihrem Hund das Trainingsgelände betreten dürfen.
Der Hundehalter haftet für die von ihm, seinen beauftragten Personen und seinem Hund entstandenen Schäden.
Jede Person die das Trainingsgelände betritt, verpflichtet sich die ausgehängte Platzordnung gelesen und verstanden zu haben.
Zuwiderhandlungen führen zu einem Platzverweis.

7. Fotos/Videos

Der Verein nutzt Foto- und Videomaterial sowie Tonträger, die im Zusammenhang mit Vereinsaktivitäten stehen und/oder Vereinsgelände entstehen für Werbezwecke.
Dieses Material kann sowohl Hunde der Mitglieder/ Besucher, als auch die Mitglieder/ Besucher selbst zeigen.
Hiermit erklärt sich das Mitglied/ der Besucher einverstanden.

8. Urheberrecht

Ausgegebene Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Vereins vervielfältigt werden, an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

9. Datenschutz im Verein

  1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Namen, Adresse, E-Mailadresse, Geburtsdatum und Bankverbindung auf.
    Diese Informationen werden gespeichert.
    Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
    Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
    Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
  2. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf
    1. Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;
    2. Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;
    3. Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
    4. Löschung der zu einer Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
  3. Beim Austritt werden alle personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht.
    Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.  
  4. Der Verein veröffentlicht Daten seiner Mitglieder (auf der Homepage, in Regionalzeitungen, auf der Facebook Seite des Vereins „Pfote in Hand Vlotho e.V.“ nur, wenn die Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat und das Mitglied nicht widersprochen hat.
  5. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderem, als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
    Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: August 2022